KFZ-Sachverständigen-Büro Gerd Wiedenhoff

KFZ-Sachverständigen-Büro

Gerd Wiedenhoff


Ein Autounfall ist für alle Beteiligten ein schwerer Schock - die hoffentlich unversehrten Unfallopfer stehen dann natürlich im Vordergrund. Doch darüber hinaus stellt sich auch die Frage, wer für den Zusammenstoß die Verantwortung trägt. Das wichtigste überhaupt ist, einen kühlen Kopf zu bewahren.

Ein unabhängiges Schadengutachten stellt sicher, dass Sie für den Ihnen entstandenen Schaden vollständig entschädigt werden. Als IfS-zertifizierter Kfz-Sachverständiger für Kfz-Schäden und -bewertung erstelle ich unabhängige, neutrale Schadengutachten im Raum Köln, Düsseldorf, Wuppertal und Umgebung. 

Glücklicherweise ist nicht immer ein Unfall notwendig, damit ich Ihnen als kompetenter Kfz-Meister weiterhelfen kann: auch Fahrzeugbewertungen und Oldtimer-Gutachten können von mir erstellt werden. Durch ein solches Wertgutachten haben Sie ein gutes Argument in der Hand, wenn Sie Ihr Fahrzeug zum einem angemessenen Preis verkaufen wollen.

Sollten Sie Fragen zu den Dienstleistungen des Kfz-Sachverständigen-Büros Gerd Wiedenhoff haben, sprechen Sie mich einfach an.

Unsere Mitgliedschaften

Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V.

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Gesellschaft für Ursachenforschung bei Verkehrsunfällen e.V.

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Gerd  Wiedenhoff ist ein von der IfS zertifizierter Sachverständiger (IfS-Zert.) für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung.

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* IfS zertifizierter Sachverständiger ist gleichzustellen mit öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen

Unfall-Pass

Sollte es zu einem Unfall kommen ist es von großem Vorteil, wenn Sie gut vorbereitet sind. Für den Fall der Fälle können Sie sich hier unseren Unfall-Pass herunterladen. Wir empfehlen Ihnen diesen auszudrucken und ins Auto zu legen.

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Über uns

Kompetent und unabhängig – Ihr Fachmann für KFZ-Gutachten


Bereits seit der Gründung im Jahre 1991 erstelle ich als Kfz-Meister und Kfz-Sachverständiger unabhängige Schadengutachten im Raum Köln, Düsseldorf, Wuppertal, Radevormwald, Hückeswagen, Wipperfürth und Umgebung. Die Expertise im Bereich der Schadengutachten wurde also über einen Zeitraum von mehr als 25 Jahren erworben. In dieser Zeit habe ich mich besonders auf die Begutachtung von Nutzfahrzeugschäden spezialisiert.

Als anerkannter Sachverständiger für Kfz-Schäden und -Bewertungen vom BVSK (Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V.) erstelle ich Schadengutachten für einen langjährigen Kundenstamm.

Weiterhin bin ich vom IfS (Institut für Sachverständigenwesen e.V.) als Sachverständiger für Kfz-Schäden und -bewertung personenzertifiziert. Gerne bringe ich mein Fachwissen ein, um auch für Sie ein präzises Gutachten oder eine marktgerechte Fahrzeugbewertung zu erstellen.

Dabei sind die Leistungen des Kfz-Sachverständigen-Büros Gerd Wiedenhoff nicht nur auf die Begutachtung von Schäden beschränkt. Wenn Sie beispielsweise einen Oldtimer, Youngtimer, Sportwagen oder Cabrio verkaufen möchten, helfe ich Ihnen gerne weiter.

Durch ein objektives, unabhängiges Wertgutachten können Sie beim Verkauf Ihres Fahrzeuges marktgerechte Preise erzielen.

Ihr Ansprechpartner

KFZ-Sachverständiger Gerd Wiedenhoff

Gerd Wiedenhoff +49 (0) 2196 929 31 info@g-wiedenhoff.de

Unsere Partner

Zusammenarbeit mit den Profis

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Leistungen

Professionelle Gutachten im Schadensfall, bei Reparaturbedarf und zur Wertermittlung


Schadengutachten

Bevor die Kfz-Versicherung einen Schaden reguliert, muss die Schadenhöhe festgestellt werden. Sie als Geschädigter sind zum Nachweis des entstandenen Schadens verpflichtet. Für eine aussagekräftige Beweissicherung ist ein qualifiziertes Schadengutachten unabdingbar.

Kfz-Haftpflichtschäden

Bei einem Zusammenstoß, bei dem der Unfallgegner die Schuld trägt, zahlt dessen Haftpflichtpolice. Durch die schnelle Erstellung eines Schadengutachtens kann der Reparaturauftrag zügig erteilt werden.

Kaskoschäden

Nicht immer ist ein anderer Verkehrsteilnehmer für den Schaden verantwortlich. Die Kaskoversicherung reguliert beispielsweise Unfälle durch eigenes Verschulden sowie Wildunfälle oder Hagelschäden.

Technische Kfz-Gutachten

Wenn es bei Ihrem Fahrzeug zu technischen Problemen kommt, ist häufig unklar, wer dafür die Verantwortung trägt. Durch ein technisches Gutachten stelle ich fest, wodurch diese Schäden entstanden sind.

Begutachtung bei technischen Problemen von Kraftfahrzeugen

Sie haben einen Gebrauchtwagen mit Gewährleistung gekauft und ein Schaden scheint sich anzukündigen? Ich prüfe Ihr Fahrzeug und erstelle zur Beweissicherung ein Gutachten, das die Schäden aufdeckt und beweissicher dokumentiert.

Beweissicherung

Nach einem Fahrzeugkauf stehen sich häufig widersprüchliche Aussagen gegenüber. Eine Beweissicherung ermöglicht die zweifelsfreie Feststellung des strittigen Sachverhalts oder des Fahrzeugzustandes.

Fahrzeugbewertungen

Um beim Verkauf eines Fahrzeugs einen marktgerechten Erlös zu erzielen, muss der Wert zunächst präzise festgestellt werden. Besonders bei exotischen Fahrzeugen oder Umbauten fällt dies schwer. Durch eine unabhängige und objektive Fahrzeugbewertung lässt sich dieser Erlös ermitteln.

Wertgutachten

Oldtimer-Bewertungen (ab 30 Jahren)

Bei der Wertermittlung eines Oldies kommt es besonders auf den Zustand an. Hier ist einiges an Expertise nötig, um einen marktgerechten Preis festzustellen.

Youngtimer-Bewertungen (ab 20 Jahren)

Auch Fahrzeuge, die bis vor kurzem noch regelmäßig im Alltag eingesetzt wurden, steigen im Wert. Eine objektive Youngtimer-Bewertung ermöglicht eine Unterscheidung zwischen kommendem Klassiker und Altfahrzeug.


Liebhaberfahrzeuge (Cabrio, Sportwagen)

Nicht jeder Wagen lässt sich einfach nach Schwacke-Liste bewerten - für seltene Fahrzeuge ist die Datenbasis oft zu gering. Hier helfe ich gerne weiter.

Exotenfahrzeuge (z.B. Ferrari, Lamborghini, Porsche GT3 RS, BMW Z8)

Auch der Wert von exotischen Fahrzeugen lässt sich nicht durch eine einfache Internetrecherche feststellen. Hier müssen Zustand und Ausstattung in Augenschein genommen werden, um in Verbindung mit Laufleistung und Alter einen marktgerechten Wert zu ermitteln.


Renn- & Rallyefahrzeuge

Fahrzeuge für den sportlichen Einsatz werden nach anderen Maßstäben beurteilt als Alltagsautos. Wenn Sie mit dem Einstieg in dieses Hobby liebäugeln, bewerte ich gerne Fahrzeuge für Sie, die für einen Kauf in Betracht kommen.

Kaufberatung bei Autokauf

Sie interessieren sich für ein bestimmtes Modell, sind von der Mängelfreiheit aber noch nicht überzeugt? Eine kurze Beurteilung durch den Fachmann erleichtert Ihnen die Kaufentscheidung.

Karosserievermessung

Durch das Karosserievermessungssystem PointX von CAR-O-LINER kann ich eine präzise Vermessung der Karosserie durchführen, bei der auch kleinste Beschädigungen festgestellt werden. Dadurch lässt sich der einzuschlagende Reparaturweg nach einem Unfall exakt ermitteln.

Verhalten bei unfall

Checkliste: So verhalten Sie sich nach einem Unfall richtig


Auch wenn ein Schock unmittelbar nach dem Unfall verständlich ist: Durch die richtige Vorgehensweise schützen Sie die Verletzten sowie andere Verkehrsteilnehmer und tragen zu einer schnellen Aufklärung des Unfalls bei. Die folgende Checkliste zeigt, wie Sie nach einem Zusammenstoß vorgehen sollten:

  • Zunächst sollten Sie einmal tief Luft holen und - so schwer es auch fällt - versuchen, Ruhe zu bewahren.
  • Sichern Sie die Unfallstelle in folgender Reihenfolge:
    • Schalten Sie die Warnblinkanlage ein.
    • Ziehen Sie die Warnweste an.
    • Sichern Sie die Unfallstelle mit dem Warndreieck in ausreichendem Abstand.
  • Bringen Sie die Opfer in Sicherheit und setzen Sie einen Notruf ab.
  • Leisten Sie Erste Hilfe.
  • Rufen Sie die Polizei und lassen Sie den Unfall aufnehmen. Geben Sie jedoch nie voreilig ein Schuldanerkenntnis ab.
  • Achten Sie darauf, dass ein detaillierter Unfallbericht angefertigt wird, der von allen Beteiligten unterschrieben wird. Der Bericht muss folgende Angaben enthalten:
    • Fahrer: Name/Adresse
    • Fahrzeughalter (wenn nicht identisch mit Fahrer): Name/Adresse
    • Versicherungsgesellschaft
    • Fahrzeug: Kennzeichen, Fabrikat/Typ
    • Beschädigung am eigenen Fahrzeug
    • Angaben zum Unfallhergang
  • Ist der Verkehrsunfall von Ihrer Seite aus augenscheinlich unverschuldet, sollten Sie sich von einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen ein Haftpflicht-Schadengutachten erstellen lassen. Dem Geschädigten obliegt die Beweispflicht des entstandenen Schadens gegenüber der zum Schadenersatz verpflichteten Versicherung. Daher ist es unabdingbar, ein unabhängiges Schadengutachten erstellen zu lassen.
  • Geben Sie kein vorzeitiges Schuldanerkenntnis ab, auch wenn Sie vom Unfallgegner unter Druck gesetzt werden. Scheint relativ offensichtlich, dass Sie für den Zusammenstoß verantwortlich sind, sollten Sie den Schaden unverzüglich der Versicherung melden. Zu den sogenannten Obliegenheiten des Versicherungsnehmers, womit die Pflichten gemeint sind, gehört eine unverzügliche Schadensmeldung innerhalb 7 Tagen. Bei Personenschäden reduziert sich dieser Zeitraum auf 24 Stunden
TIPP

In jedem Fall ist es empfehlenswert, einen Ausdruck eines entsprechenden Formulars mitzuführen. Ideal ist es, sich den sogenannten europäischen Unfallbericht bereits im Vorfeld online herunterzuladen und auszudrucken. Zudem ist eine Beweissicherung durch Fotos und/oder eine Skizze ratsam. Letztere sollte zeigen, welche Positionsveränderungen nach dem Unfall vorgenommen wurden. Von eventuellen Zeugen sollten die persönlichen Daten aufgenommen werden, um für den Fall einer späteren juristischen Auseinandersetzung vorbereitet zu sein.

Laden Sie hier das Formular herunter

Ihr gutes Recht

10 FAQs zum Thema KFZ-Sachverständiger*


* Quelle: BVSK - 10 Fragen und Antworten - https://www.bvsk.de/unfall/10-fragen-und-antworten/

Wozu braucht man überhaupt einen Kfz-Sachverständigen?

  • Schadenfeststellung nach einem Verkehrsunfall
  • Beweissicherung bei strittigem Unfallhergang
  • Gebrauchtwagenbewertung
  • Fahrzeugbewertungen (Wertgutachten)
  • Gutachten für Young- und Oldtimer
  • Maschinengutachten 

Wer kommt für die Kosten des Gutachters auf?

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen, da nach ständiger Rechtsprechung des BGH`s die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.

Gibt es Ausnahmen von dieser Kostentragungspflicht?

Liegt der Schaden nach Aussage Ihres Sachverständigen unter 750,00 Euro, so wird er Ihnen nicht zu einem Gutachten raten, da in diesen Fällen die Versicherung den Gutachter in der Regel nicht zahlt. Er wird Ihnen dann zu einer kostengünstigeren Variante mit annähernd gleicher Beweiskraft raten.

Reicht es nicht aus, wenn die Versicherung des Unfallgegners einen eigenen Sachverständigen mit der Schadensfeststellung beauftragt?

Der Geschädigte ist gut beraten, wenn er immer auf Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen besteht. Der Sachverständige der Versicherungsgesellschaft arbeitet schließlich bei der Versicherung, die den Schaden letztlich zu bezahlen hat. Der Geschädigte sollte daher einen Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen, der sicherstellt, daß auch Wertminderung und Nutzungsausfall neben dem reinen Blechschaden richtig ermittelt werden.

Bei der Vielzahl freier Sachverständiger auf dem Markt - wie kann der Geschädigte überhaupt erkennen, einen seriösen qualifizierten Sachverständigen zu beauftragen?

  • Der Geschädigte sollte darauf achten, dass der Sachverständige Kfz-Meister oder Diplom-Ingenieur ist und darüber hinaus Mitglied in einem anerkannten Berufsverband wie dem BVSK. Anhaltspunkt für die Qualifikation ist auch die Zertifizierung des Sachverständigen durch das Institut für Sachverständigen Ifs e.V.

Wer trägt die Kosten für den Sachverständigen bei Kaskoschadensfällen?

Bei Kaskoschäden schickt in der Regel die Versicherung einen eigenen Sachverständigen. Ist man mit der Schadensfeststellung nicht einverstanden, besteht die Möglichkeit der Anrufung eines sogenannten Sachverständigenverfahrens. In diesem Verfahren beauftragt der Geschädigte einen Sachverständigen seines Vertrauens. Beide Gutachten werden dann von einem Obergutachter bewertet. Einige Rechtschutzversicherer, so z. B. der ADAC-Rechtschutz, übernehmen die im Sachverständigenverfahren anfallenden Kosten.

Ist es nicht günstiger, bei einem einfachen Schaden lediglich einen Kostenvoranschlag in meiner Reparaturwerkstatt einzuholen?

Der Geschädigte, der sich nur auf den Kostenvoranschlag seiner Werkstatt verläßt, erlebt häufig böse Überraschungen. So hat der Kostenvoranschlag später keine beweissichernde Funktion. Zumeist fehlt auch eine Aussage zur Wertminderung. Erst der Sachverständige kann erkennen, ob es sich tatsächlich um einen sogenannten einfachen Schaden handelte. Häufig sind bei einem vermeintlich leichten Blechschaden tragende Teile beschädigt bzw. bei einem auf den ersten Blick sehr erheblichen Schaden können die Reparaturkosten minimal sein. In jedem Fall also fährt der Geschädigte bei Einschaltung eines qualifizierten unabhängigen Sachverständigen auf Nummer sicher.

Wie teuer sind Kfz-Sachverständigengutachten?

Die BVSK-Kfz-Sachverständigen rechnen überwiegend auf Grundlage der ermittelten Schadenhöhe ab. Die Abrechnung stellt sicher, dass auch bei kleinen Schäden das Gutachten bezahlbar bleibt. So liegt das Grundhonorar für ein Schadengutachten bei einer Schadenhöhe von 2.500,00 € je nach Aufwand und regionalen Gegebenheiten zwischen 403,00 € und 440,00 €. Nebenkosten wie Fahrtkosten, Porto/ Telefon und Fotokosten werden gesondert berechnet. Der Preis für eine Gebrauchtwagenschätzung beginnt bei 178,50 € – wenig Geld im Vergleich zu der Sicherheit, die der Autofahrer durch dieses Gutachten erhält.

Der Berufsstand der freiberuflichen Kfz-Sachverständigen ist in letzter Zeit durch Presse und Fernsehveröffentlichung sehr angegriffen worden. Wie verteidigen sich die seriösen Sachverständigen?

In sehr pauschaler Weise sind alle Kfz-Sachverständigen angegriffen worden. Sicher ist unbestreitbar, daß es auch bei den Kfz-Sachverständigen wie in jedem anderen Beruf schwarze Schafe gibt. Diese Tatsache wird bei den Sachverständigen dadurch begünstigt, daß es kein gesetzliches Berufsbild gibt. Ohne Sachverständige allerdings würde eine korrekte Schadensregulierung kaum möglich sein. Geschädigte, Werkstätten aber auch die Versicherungen wären einer erheblichen Betrugsgefahr ausgesetzt. Unser Berufsverband geht mit erheblichem Aufwand gegen unqualifizierte Sachverständige und Sachverständigenorganisationen vor. Jeder Geschädigte hat die Möglichkeit, durch Auswahl eines seriösen Sachverständigen dem unseriösen sogenannten Sachverständigen keine Chance zu lassen.

Was empfiehlt der Kfz-Sachverständige, der täglich mit Unfällen zu tun hat... Wie soll man sich nach einem Unfall verhalten?

Das wichtigste nach einem Unfall ist "Ruhe zu bewahren". Halten Sie einen handlichen Unfallpaß im Wagen vor, wo Sie im Fall des Falles alle Punkte in knapper Form nachlesen können. Lassen Sie sich nicht durch den Unfallgegner, Polizei, Zeugen oder Versicherungen einschüchtern. Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens und achten Sie auf Einschaltung eines qualifizierten unabhängigen Sachverständigen.

Kontaktieren Sie uns!

WIR SIND FÜR SIE ERREICHBAR!


KFZ-Sachverständigen-Büro
Gerd Wiedenhoff
Wüstenhof 16
42929 Wermelskirchen
+49 (0) 2196 92 931
+49 (0) 2196 95 884
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Angaben gemäß § 5 TMG:

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Umsatzsteuer-ID:

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
230/5402/0181

Berufsverband:
BVSK e.V.

Zertfizierungsstelle:
Wiedenhoff Gerd
von der IFS zertifizierter Sachverständiger (IFS-Zert.) für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung
Personenzertifizierung für Kfz-Schäden und -bewertung

Vermögenshaftpflichtversicherung:
ERGO Versicherung AG
Victoriaplatz 1, 40477 Düsseldorf

Angaben zur Streitbeilegungsstelle
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die Plattform finden Sie unter https://webgate.ec.europa.eu/odr/

Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Das Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen fordert aber, dass wir Sie trotzdem auf eine für Sie zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinweisen:

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V.
Straßburger Str. 8
77694 Kehl
Internet: www.verbraucher-schlichter.de

Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV:

Gerd Wiedenhoff
Wüstenhof 16 (bei Zippa-Klinker)
42929 Wermelskirchen

Quellenangaben für die verwendeten Bilder und Grafiken:

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Um die Nutzung unserer Webseite statistisch zu erfassen und zum Zwecke der Optimierung unserer Website für Sie auszuwerten, nutzen wir ferner das Google Conversion Tracking. Dabei wird von Google Adwords ein Cookie (siehe Ziffer 4) auf Ihrem Rechner gesetzt, sofern Sie über eine Google-Anzeige auf unsere Webseite gelangt sind. Diese Cookies verlieren nach 30 Tagen ihre Gültigkeit und dienen nicht der persönlichen Identifizierung. Besucht der Nutzer bestimmte Seiten der Webseite des Adwords-Kunden und das Cookie ist noch nicht abgelaufen, können Google und der Kunde erkennen, dass der Nutzer auf die Anzeige geklickt hat und zu dieser Seite weitergeleitet wurde. Jeder Adwords-Kunde erhält ein anderes Cookie. Cookies können somit nicht über die Webseiten von Adwords-Kunden nachverfolgt werden. Die mithilfe des Conversion-Cookies eingeholten Informationen dienen dazu, Conversion-Statistiken für Adwords-Kunden zu erstellen, die sich für Conversion-Tracking entschieden haben. Die Adwords-Kunden erfahren die Gesamtanzahl der Nutzer, die auf ihre Anzeige geklickt haben und zu einer mit einem Conversion-Tracking-Tag versehenen Seite weitergeleitet wurden. Sie erhalten jedoch keine Informationen, mit denen sich Nutzer persönlich identifizieren lassen. Wenn Sie nicht an dem Tracking-Verfahren teilnehmen möchten, können Sie auch das hierfür erforderliche Setzen eines Cookies ablehnen – etwa per Browser-Einstellung, die das automatische Setzen von Cookies generell deaktiviert. Sie können Cookies für Conversion-Tracking auch deaktivieren, indem Sie Ihren Browser so einstellen, dass Cookies von der Domain „ www.googleadservices.com “ blockiert werden. Googles Datenschutzbelehrung zum Conversion-Tracking finden Sie hier

(https://services.google.com/sitestats/de.html) .

Dienste Dritter

Icons: Font Awesome

Unsere Webseite verwendet zur einheitlichen Darstellung von Schriftarten so genannte Web Fonts die von der Fonticons Inc. („Font Awesome“) bereitgestellt werden. Beim Aufruf einer Seite lädt Ihr Browser die benötigten Web Fonts in ihren Browser-Cache, um Texte und Schriftarten korrekt anzuzeigen. Weitere Informationen zu Font Awesome finden Sie in der Datenschutzerklärung von Fonticons Inc.

http://fontawesome.io/icons/

Betroffenenrechte

Da wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten, haben Sie die nachstehenden Rechte:

Auskunftsrecht

Sie können gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. Insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft ihrer Daten, sofern diese nicht bei uns erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten verlangen;

Berichtigung

Sie können gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen.

Löschung

Sie können gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.

Einschränkung

Sie können gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber deren Löschung ablehnen und wir die Daten nicht mehr benötigen, Sie jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen oder Sie gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben.

Datenübertragbarkeit

Sie können gemäß Art. 20 DSGVO Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen verlangen.

Widerrufsrecht

Sie können gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber uns widerrufen.

Dies hat zur Folge, dass wir die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen dürfen.

Beschwerderecht

Sie können sich gemäß Art. 77 DSGVO bei einer Aufsichtsbehörde beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt. In der Regel können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde Ihres üblichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes oder unseres Unternehmenssitzes wenden.

Widerspruchsrecht

Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben oder sich der Widerspruch gegen Direktwerbung richtet. Im letzteren Fall haben Sie ein generelles Widerspruchsrecht, das ohne Angabe einer besonderen Situation von uns umgesetzt wird.

Möchten Sie von Ihrem Widerrufs- oder Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an uns.

Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden

Das Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind.

Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung

Als verantwortungsbewusstes Unternehmen verzichten wir auf eine automatische Entscheidungsfindung oder ein Profiling.

Datensicherheit

Wir verwenden innerhalb des Website-Besuchs das verbreitete SSL-Verfahren (Secure Socket Layer) zur Verschlüsselung. Ob eine einzelne Seite unseres Internetauftrittes verschlüsselt übertragen wird, erkennen Sie an der geschlossenen Darstellung des Schüssel- beziehungsweise Schloss-Symbols in der unteren Statusleiste Ihres Browsers.

Wir bedienen uns im Übrigen geeigneter technischer und organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen, um Ihre Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, teilweisen oder vollständigen Verlust, Zerstörung oder gegen den unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Unsere Sicherheitsmaßnahmen werden entsprechend der technologischen Entwicklung fortlaufend verbessert.

Änderung dieser Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung ist aktuell gültig. Durch die Weiterentwicklung unserer Website und Angebote darüber oder aufgrund geänderter gesetzlicher beziehungsweise behördlicher Vorgaben kann es notwendig werden, diese Datenschutzerklärung zu ändern. Die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung kann jederzeit auf unser er Website von Ihnen abgerufen und ausgedruckt werden.

Stand Mai 2018

Wir binden auf unserer Webseite Kartenmaterial von Google Maps ein. Beim Anklicken dieses Textblocks findet eine Datenübertragung (u.a. werden auch Schriften über einen Google Server geladen) in die USA und somit in ein unsicheres Drittland statt, in welche Sie mit Klick auf den Textblock ausdrücklich einwilligen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass derzeit eine Übermittlung ohne Vorliegen eines Angemessenheitsbeschlusses und ohne Garantien erfolgt, was mit entsprechenden Risiken (Zugriff auf Daten durch US-Behörden ohne Information, keine Betroffenenrechte, keine Rechtsmittel, Kontrollverlust) einhergeht. Näheres entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.

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